Aktuelle Informationen

Initiative "Ideen für ein gutes Miteinander und Kennenlernen im Verein"

Constanze und Sebastian, Danielle und Florian, Tina und Stefan aus Gang 9 haben eine Tauschbörse für Saatgut initiiert, die beim Adventstreffen am 14.12.2024 im Vereinsheim stattfinden soll. Außerdem haben sie noch viele weitere Ideen für ein gutes Miteinander und Kennenlernen im Verein. Das möchten wir als Vorstand wärmstens unterstützen. Weitere Informationen findet Ihr hier.

Anbau von Cannabis und anderen Rauschgiftpflanzem

Zum 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Dieses besagt, dass es Erwachsenen erlaubt ist, bis zu drei Cannabispflanzen zum Zwecke des Eigenkonsums am privaten Wohnsitz anzubauen. Ein privater Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt!

Der Anbau der erwähnten drei Pflanzen ist somit lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenhaltes erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig. Gemäß §3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das Wohnen im Kleingarten nicht gestattet. Weiter ist die Nutzung des Kleingartens gem. § 1 BKleingG eindeutig geregelt. Kleingärten dienen dem Nutzer zur kleingärtnerischen Nutzung, d.h. nur zum Anbau von Obst- und Gemüsepflanzen. Somit ist auch der Anbau von Cannabis dort nicht gestattet. 

Der Bezirk hat bereits im §4 (Anpflanzungen) der Gartenordnung seit mehreren Jahren ausgeführt ("Hanfsorten sind keinesfalls gestattet"), dass diese Art Pflanzen nicht erlaubt sind.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Anbau von Cannabis sowie allen anderen Rauschgiftpflanzen auf unseren Pachtflächen auch weiterhin verboten ist. Eine Zuwiderhandlung hat die fristlose Kündigung zur Folge.

Hochbeete im Kleingarten

Die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Köln e.V. hat Richlinien für Hochbeete in den Kleingärten erstellt.  Diese können hier eingesehen werden. 

Neue Kleingartenordnung der Stadt Köln

Die Stadt Köln hat vor Kurzem eine neue Kleingartenordnung  beschlossen:

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/kleingartenordnung_2023.pdf 

Eine Zusammenfassung findet man hier:

https://www.bund-koeln.de/service/meldungen/detail/news/neue-kleingartenordnung-fuer-die-kleingaerten-im-kreisverband-koelner-gartenfreunde

Die neue Gartenordnung legt großen Wert auf eine ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung der Gärten, was auch einige Einschränkungen zur Folge hat, z.B.:

  • Verbot der Plastikplanen als Sichtschutz an Zäunen
  • Die maximal versiegelte Fläche wird auf 50m² pro Garten beschränkt
  • Verbot von Blaukorn-Mineraldünger
  • Verbot invasiver Arten

Zum letzten Punkt gibt es von der Stadt Köln auch eine Liste, welche Pflanzen als invasive Arten definiert sind und somit nicht mehr angepflanzt werden dürfen:

https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=886143&type=do

Zu den nicht mehr erlaubten Pflanzen zählen z.B. Kirschlorbeer und Tuja.

Die Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, herausgegeben von der Stadt Köln und dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. gilt derzeit laut Aussage des Grünflächenamtes der Stadt Köln für Kleingärten auf städtischen Flächen, die vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. verwaltet werden. Sie  gilt also noch nicht für Kleingartenanlagen auf Flächen der Bahn und auch nicht für Kleingartenanlagen, die von der Bahnlandwirtschaft verwaltet werden. Unsere Kleingärten sind also durch die neue Gartenordnung noch nicht betroffen, es ist aber nicht auszuschließen, dass sich das in Zukunft ändern wird. Wir möchten daher allen Mitgliedern empfehlen, bei Neuplanzungen auf invasive Arten zu verzichten, man muss sonst damit rechnen, dass diese irgendwann wieder entfernt werden müssen.

 

 

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